Allgemeine Mietbedingungen: Handelsonderneming Huiden B.V.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Vermieter: Handelsonderneming Huiden B.V.

Mieter: jede (potenzielle) Gegenpartei des Vermieters.

Artikel 2: Anwendbarkeit

1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot oder jede Offerte des Vermieters und für jeden Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter, es sei denn, der Vermieter hat schriftlich

Abweichung von diesen Bedingungen, unter Ausschluss der vom Mieter verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 3: Kostenvoranschläge und Angebote

1. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt.
etwas anderes bestimmt hat. Der Vermieter ist berechtigt, ein Angebot abzulehnen oder

Das Angebot kann innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Annahme des Angebots durch den Mieter widerrufen werden. In diesem Fall
kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Jede Vereinbarung kommt erst

Durch Unterzeichnung einer Vereinbarung unsererseits oder durch schriftliche Auftragsbestätigung.

Artikel 4: Miete

1. Der vereinbarte Mietzins richtet sich auch nach der gemäss GAV festgelegten Wochenarbeitszeit. Wird
Geräte pro Woche länger als diese Arbeitsstunden genutzt, erhöht sich der Mietpreis entsprechend. Der Mieter ist verpflichtet
unverzüglich nach Ablauf jeder Kalenderwoche dem Vermieter eine Abrechnung über die außerhalb der GAV-Arbeitszeit geleisteten Stunden vorzulegen.
Stunden.

2. Die Höhe der Miete hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
eine Erhöhung eines oder mehrerer der Selbstkostenfaktoren ein, auch wenn diese auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist
vorhersehbaren Umständen eintritt, ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Mietzins entsprechend zu erhöhen.
Diese Mieterhöhung tritt vier (4) Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Mieter in Kraft. Der Mieter hat das Recht
das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, wenn er mit der Erhöhung nicht einverstanden ist. Dies hat zu geschehen unter
unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 6.5.

3. Für die Lieferung und/oder Abholung von Mietmaterial werden Transportkosten berechnet, die auf der Grundlage eines
auf der Grundlage eines festen Stundensatzes berechnet werden.

4. Alle vom Vermieter berechneten Preise sind freibleibend, ohne Mehrwertsteuer, Transport- und sonstige Kosten, einschließlich
Schäden an Rädern und Reifen, Gabeln, Anbaugeräten und Kabinenteilen und/oder Schäden, die durch unsachgemäße
unsachgemäßen Gebrauch, in welcher Form auch immer. Die Standardmietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 €.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden frei, die durch die Fahrzeuge verursacht werden, es sei denn

a: der Schaden ist durch die WA(m)-Haftpflicht gedeckt, oder

b: Der Schaden ist aufgrund von Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht durch die WA(m)-Versicherung gedeckt.

Diese Haftpflichtversicherung deckt nicht die Haftung für Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechung, Betriebsunterbrechung gegenüber
Dritten sowie Beschädigung oder Verlust von Gütern – und daraus resultierende Schäden -, die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts im Eigentum des Mieters/Halters oder des Fahrers der
der Lkw zum Zeitpunkt der Schadensverursachung im Eigentum des Mieters/Halters oder des Fahrers der Lkw stehen oder die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines von ihnen befinden.
sie in Sichtweite sind.

Ausgeschlossen sind Schäden am Fahrer. Ausgeschlossen von dieser Versicherung sind Schäden, wenn der Fahrer des Objekts nicht im Besitz eines
nicht im Besitz eines Staplerscheins ist. Ausgeschlossen von dieser Versicherung sind Schäden, wenn keine R.I.E. erstellt wurde und keine klaren Anweisungen/unzureichende Maßnahmen vor Ort getroffen wurden, um (Verletzungen) zu verhindern.
keine klaren Anweisungen oder unzureichende Maßnahmen vor Ort getroffen wurden, um (Personen-)Schäden zu verhindern.

Von dieser Versicherung ausgeschlossen sind Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der versicherten Sache verursacht werden, d.h. dass die
dass die Sache zu anderen als den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet wurde.

Der Vermieter ist für diese Schäden nicht haftbar.

Sobald der Mieter von einem Ereignis erfährt, aus dem sich für den Versicherer eine Leistungspflicht ergeben könnte
entstehen könnte, ist er gegenüber dem Vermieter und dem Versicherer verpflichtet;

melden Sie das Ereignis so schnell wie möglich;

alle Daten und Dokumente so schnell wie möglich weiterzugeben;

eine schriftliche, unterzeichnete Erklärung über Ursache, Umstände und Umfang vorlegen;

uneingeschränkt zu kooperieren und alles zu unterlassen, was den Interessen des Versicherers schaden könnte.

Schäden am gemieteten Lkw, die nicht vom Mieter gemeldet wurden und die bei der Ankunft des Lkw durch den Vermieter festgestellt werden
werden dem Mieter vom Vermieter dennoch gemeldet.

Der Mieter füllt gegebenenfalls noch das europäische Antragsformular aus. Sollte der Vermieter keine Antwort erhalten
oder geht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Benachrichtigung des Mieters kein Schadensformular ein, werden die Schadenskosten in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.
werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Der anwendbare Selbstbehalt der vorgenannten Haftpflichtversicherung geht zu Lasten des
Mieter.

Der Mieter ist verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden verhindern oder begrenzen können.

5. Der Transport der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Mieters.

Artikel 5: Zahlung, Verzug und Annullierung

1. Die Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Überschreitung dieser Frist
Überschreitung wird ein Verjährungszuschlag von 2 % fällig. Alle Zahlungen

muss ohne Abzug, Rabatt oder Verrechnung erfolgen. Jede Kürzung und/oder Teilzahlung muss
muss vom Vermieter im Voraus akzeptiert werden.

2. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich eingereicht werden.
Der Mieter verliert alle Rechte, wenn die Reklamationen nicht innerhalb der oben genannten Frist eingereicht werden.

3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen.

4.
Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, gilt er von Rechts wegen als in Verzug, und alle Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter sind sofort fällig und zahlbar

und der Vermieter hat das Recht, die Erfüllung von Verträgen auszusetzen, bis der Mieter alle fälligen Verpflichtungen erfüllt hat. Im Falle des Todes, der Absicht, sich zu bewerben oder

Konkurserklärung, Zahlungseinstellung oder die Absicht einer privaten Umschuldung oder Liquidation des (Unternehmens des) Mieters, werden die Verpflichtungen des Mieters sofort fällig und zahlbar

5.
Sobald der Mieter in Verzug ist, ist der Vermieter ohne Inverzugsetzung berechtigt, dem Mieter ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 2% zu berechnen. Alle in

die dem Vermieter entstandenen angemessenen Kosten zur Feststellung des Schadens und der Haftung sowie die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der Zahlung gehen ab diesem Zeitpunkt zu Lasten des Vermieters

des Mieters.
Die letztgenannten Kosten entsprechen in jedem Fall dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer mit einem Mindestbetrag von € 114.

6.
Eine Zahlung des Mieters wird zunächst mit fälligen Zinsen und dann mit Kosten verrechnet, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Verzug des Mieters gemäß dem

Mietvertrag zu leisten hatte, und erst danach zu Lasten der fälligen Mietraten, wobei die erste fällige Rate Vorrang vor der letzten fälligen Rate hat. All dies gilt, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

6.
Wenn der Mieter mit dem Vermieter eine Option auf die zu vermietenden Gegenstände abgeschlossen hat und anschließend auf die Miete verzichten möchte, gelten die folgenden Stornierungsbestimmungen. Wenn der Mieter die Option stornieren möchte

beabsichtigte Kündigung des Mietvertrags:

– früher als am dritten Tag vor Beginn des Mietzeitraums, kann die Stornierung kostenlos vorgenommen werden;

– früher als am zweiten Tag vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter 20% des Mietpreises;

– später als am zweiten Tag vor Beginn des Mietzeitraums, schuldet der Mieter 40% des Mietpreises.

Artikel 6: Mietdauer

1.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Überlassung des Mietobjekts durch den Vermieter an den Mieter zu dem dafür vereinbarten Zeitpunkt an diesem

Lager oder das Lager des Vermieters, das der Vermieter jeweils angibt.
Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter nur in Bezug auf die Bereitstellung des Mietobjekts in Verzug,

wenn er sie auch nach Ablauf einer angemessenen, alle Umstände berücksichtigenden Nachfrist, die ihm nach der ursprünglichen Frist schriftlich gesetzt wurde, nicht zur Verfügung stellt.

2.
Nimmt der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, befindet er sich bereits dadurch in Verzug. Unbeschadet seines Rechts auf

Entschädigung für alle Kosten und Schäden im Zusammenhang mit der ersten Nichtabnahme ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mieter auch vor oder zum zweiten Mal, nachdem der Vermieter den Mieter benachrichtigt hat, nicht abnimmt.

3.
Auch während der Ferien, an anerkannten Feiertagen, bei Regen oder Frost, Streiks oder ähnlichen Umständen schuldet der Mieter den normalen Mietpreis, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.
Verspätungen, die während des Transports, des Be- und/oder Entladens entstehen und die nicht dem Vermieter zuzuschreiben sind, werden als Teil der Mietzeit betrachtet.

5.
Der Vertrag wird auf der Grundlage von Tages-, Wochen- oder Monatssätzen abgeschlossen, je nach (voraussichtlicher) Dauer des Vertrags. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des

Mietvertrag und beträgt bei einer Laufzeit von:

Dauer Kündigungsfrist:

1 Tag bis 1 Woche 1 Tag

1 Woche bis 1 Monat 1 Woche

1 Monat bis 3 Monate 2 Wochen

3 Monate bis 6 Monate 2 Monate

6 Monate bis 1 Jahr 3 Monate

1 Jahr bis 3 Jahre 6 Monate

3 Jahre oder mehr 1 Jahr

Wenn das Enddatum des Mietvertrags nicht festgelegt ist, wird die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits verstrichene Mietdauer zur Bestimmung der Kündigungsfrist herangezogen. Zwischenzeitlich

Eine Kündigung von befristeten Verträgen durch den Mieter ist nicht möglich.

6.
Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich der Mietvertrag stillschweigend um die gleiche Dauer, es sei denn, der Mietvertrag wurde von einer der Parteien verlängert

gemäß den oben genannten Kündigungsfristen vor Ablauf des Mietzeitraums erfolgt ist.

7.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung der oben genannten Fristen zu kündigen, wenn:

– ein Zahlungsaufschub oder Konkurs für den Mieter beantragt wird;

– das Vermögen des Mieters (oder ein Teil davon) gepfändet worden ist;

– das Geschäft des Mieters (im Wesentlichen) stillgelegt, aufgegeben oder liquidiert wird;

– der Mieter seine Räumlichkeiten oder seinen Betrieb ohne vorherige schriftliche Mitteilung dauerhaft verlässt; oder

– ein anderer Umstand eintritt, der den Vermieter dazu veranlasst, begründete Zweifel an der Einhaltung der Verpflichtungen des Mieters zu haben.

8.
Sowohl im Falle der Kündigung durch den Mieter als auch im Falle der Kündigung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist in gutem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

Artikel 7: Höhere Gewalt

1.
Der Vermieter ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung auszusetzen und gerät nicht in Verzug, wenn sich die Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden, ändern.

nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren und außerhalb seiner Kontrolle lagen, vorübergehend daran gehindert wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

2.
Zu den Umständen, die nach vernünftigem Ermessen nicht erwartet werden können und die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen, gehört der Ausfall von Lieferanten von

Vermieter ihren Verpflichtungen nachkommen, Feuer, Hochwasser, Straßensperren, extreme Wetterbedingungen, Streiks oder Arbeitsniederlegungen und Import- oder Handelsverbote.

3.
Eine Befugnis zur Aussetzung besteht nicht, wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder die vorübergehende Unmöglichkeit länger als sechs Monate andauert; in diesem Fall muss der Mietvertrag zwischen den Parteien

wird aufgelöst, ohne dass eine der Parteien Anspruch auf Ersatz des durch die Auflösung entstandenen oder noch entstehenden Schadens hat.

Artikel 8: Defekte

1.
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Erhalt oder zumindest unmittelbar danach sorgfältig auf Unversehrtheit, Ganzheitlichkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Wenn der Mieter dabei

Mängel oder Defizite, muss er den Vermieter spätestens drei (3) Werktage nach Entdeckung schriftlich benachrichtigen. Mängel, die der Mieter nicht rechtzeitig entdeckt hat, weil er es versäumt hat

das Mietobjekt bei oder zumindest unmittelbar nach der Übernahme sorgfältig zu untersuchen, oder Mängel, die der Mieter dem Vermieter nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, können kein Grund sein

eine Minderung der Miete, die Auflösung des Mietvertrags oder Schadensersatz.

Artikel 9: Nutzungsbedingungen

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt wie ein guter Mieter zu nutzen, was beinhaltet:

– dass der Mieter das Mietobjekt nur zu dem Zweck verwendet

für die es angemietet wird, und ist innerhalb dieses Rahmens aufgrund seiner Beschaffenheit auch sonst geeignet;

– dass es dem Mieter nicht gestattet ist, mit dem Mietobjekt auf öffentlichen Straßen zu fahren, es sei denn, alle diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien werden beachtet;

– dass der Mieter das Mietobjekt kontinuierlich auf seine Funktionsfähigkeit überprüft und die notwendigen täglichen Wartungsarbeiten rechtzeitig durchführt;

– dass der Mieter sich verpflichtet, das gemietete Fahrzeug nur von Personen benutzen zu lassen, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind und über die erforderlichen Kenntnisse zum Führen des gemieteten Fahrzeugs verfügen;

– dass der Mieter alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um Schäden und/oder den Verlust des Mietobjekts zu verhindern;

– dass es dem Mieter untersagt ist, die Mieträume an einen anderen Ort zu verlegen oder die Mieträume ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten zur Vermietung, Untervermietung, Nutzung oder anderweitig zur Verfügung zu stellen

2.
Während des Mietzeitraums ist der Vermieter berechtigt, den Zustand des Mietobjekts und die Art und Weise seiner Nutzung zu überprüfen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Vermieter oder ein bevollmächtigter Vertreter Zugang zum Mietobjekt erhält.

Artikel 10: Haftung

1.
Haftung des Vermieters für Schäden des Mieters aus oder im Zusammenhang mit dem/den Mietvertrag(en):

– Der Vermieter kann nicht für Einkommensverluste und Kosten im Zusammenhang mit der Unterbrechung, dem Stillstand und/oder der Wiederaufnahme (eines Teils) des Betriebs oder der Arbeit haftbar gemacht werden;

– Der Vermieter haftet nur für Schäden, die der Mieter erleidet und die die unmittelbare und ausschließliche Folge von dem Vermieter zurechenbaren Mängeln an den Mietobjekten sind, sofern

nur die Schäden, für die der Vermieter versichert ist oder in Anbetracht der in der Branche geltenden Praktiken vernünftigerweise hätte versichert sein müssen, kommen für eine Entschädigung in Frage.

2.
Wenn ein Ereignis eintritt, aus dem dem Mieter ein Schaden entsteht oder nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, für den der Vermieter haftbar gemacht werden kann, muss der Mieter

Der Mieter muss den Vermieter schnellstmöglich, in jedem Fall aber innerhalb von zwei (2) Wochen nach einem solchen Ereignis schriftlich über dieses Ereignis informieren. Wenn der Mieter es versäumt, rechtzeitig eine schriftliche

Benachrichtigung, dann erlischt sein Anspruch auf Entschädigung aus dem betreffenden Ereignis.

3. Der Vermieter sorgt für eine Versicherung seiner Mietobjekte gegen die Folgen der Haftpflicht (WA).
Der anwendbare Selbstbehalt der vorgenannten

Die Haftpflichtversicherung geht zu Lasten des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden am oder durch das Mietobjekt mit der gebotenen Eile, aber auf jeden Fall innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu beheben.

(24) Stunden schriftlich an den Vermieter.
Schäden, die am Mietobjekt verursacht werden, gehen immer zu Lasten des Mieters, der sich verpflichtet, eine angemessene Versicherung abzuschließen.

Artikel 11 - Indexierung

Der Vermieter ist berechtigt, die Lkw-Tarife einmal pro Jahr zu indexieren, und zwar erstmals zum 1. Januar nach dem Datum des Vertragsbeginns.
Die Indexierung erfolgt auf der Grundlage der von der CBS berechneten Preisindexziffer CPI (2006 = 100%).

Artikel 12: Rückgabe der Mietsache

1.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Mieter den Mietgegenstand gereinigt und – abgesehen von der normalen Abnutzung des Mietgegenstandes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch – in dem

ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurück, indem er das Mietobjekt dem Vermieter an dem Ort zur Verfügung stellt, an dem der Vermieter das Objekt dem Mieter in Erfüllung des Mietvertrags zur Verfügung gestellt hat.

zur Verfügung gestellt und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Mietvertrag durch den Ablauf der vereinbarten Mietdauer oder anderweitig endet.

2.
Stellt der Mieter den Mietgegenstand nicht an dem für ihn geltenden Ort und Datum zur Verfügung, gerät er in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Zahlungsaufforderung seitens der

Vermieter erforderlich ist.
Der Mieter verwirkt dann eine Vertragsstrafe in Höhe von, falls nicht anders vereinbart, 3% des Preises (ohne MwSt.) für den Kauf eines gleichen oder gleichwertigen

für jeden Tag, an dem der Mieter seiner Verpflichtung, die Mietsache an dem für sie geltenden Ort und zu der für sie geltenden Zeit bereitzustellen, nicht nachkommt. Zusätzlich zu der Strafe

Der Vermieter hat Anspruch auf vollständigen Ersatz aller Schäden, die dem Vermieter durch die Nichterfüllung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Verpflichtung durch den Mieter entstehen.

Außerdem ist der Vermieter dann berechtigt und vom Mieter ausdrücklich ermächtigt, den Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet, zu betreten, um das Mietobjekt in Besitz zu nehmen. Die

Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.
Wird das Mietobjekt nach seiner Rückgabe beschädigt oder nicht gereinigt vorgefunden, haftet der Mieter für den Schaden und die Kosten, die dem Vermieter dadurch entstanden sind, es sei denn, der Mieter weist nach

dass der Schaden oder der Mangel an Sauberkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die sich seiner Kontrolle entziehen.

4. Der Mieter hat das Recht, bei der Rückgabe und der anschließenden Inspektion anwesend zu sein.
Alle Kosten, die durch Verlust, Reinigung, unsachgemäßen Gebrauch oder ähnliche Umstände entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

gleichwertige Gegenstände, werden dem Mieter von uns schriftlich mitgeteilt.
Wenn der Mieter diese Kosten nicht innerhalb von acht (8) Tagen per Einschreiben angefochten hat, wird davon ausgegangen, dass

Der Mieter ist mit dem Angebot einverstanden.

Artikel 13: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

1. Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.